Verlängerung der Barförderung für Partikelfilter-Nachrüstung
Die Förderrichtlinie ist seit dem 13. Mai 2010 in Kraft. Anträge auf Förderung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Beantragung der Barprämie muss online unter www.bafa.de erfolgen.
Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2011. Die Nachrüstung muss am 31. Dezember abgeschlossen sein.
Fahrzeughalter, die ihren Pkw oder Wohnmobile in diesem Jahr bereits vor Inkrafttreten der Förderlinie nachgerüstet haben, erhalten die Barprämie rückwirkend. Voraussetzung ist, dass der Wagen oder das Wohnmobile vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurde. Anders verhält es sich bei den leichten Nutzfahrzeugen bis 3, 5 Tonnen: Die Nachrüstung wird nur bezuschusst, wenn sie nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgt ist.
Wer sein Fahrzeug nachrüstet, spart nicht nur Bares, sondern schont auch die Umwelt.