Am 1. August tritt das neue Kita-Gesetz in Kraft
Damit ergeben sich auch für Erfurt neue Regelungen, die zukünftig beachtet werden müssen. Die wichtigsten neuen Regelungen gestalten sich wie folgt.
Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat ein Kind mit Hauptwohnsitz in Erfurt ab dem vollendeten ersten Lebensjahr im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung von montags bis freitags für täglich zehn Stunden.
Für die Verwirklichung des Rechtsanspruches ab dem ersten Lebensjahr ist eine Übergangsfrist bis zum 1. August 2013 vorgesehen, um alle Voraussetzungen zu schaffen, dem tatsächlichen Bedarf gerecht zu werden. Sollte es bis zum Ende der Übergangsregelung dazu kommen, dass ein Kind keinen Platz in einer Kinderkrippe oder Kleinkindgruppe bekommt, gelten in Erfurt weiterhin die Vorschriften, die auch bisher bereits Bestand hatten. Das heißt, vorrangig wird dann ein Platz zur Verfügung gestellt, wenn:
- beide Eltern berufstätig sind
- ein Alleinerziehender berufstätig ist
- Aus- und Fortbildung sowie Studium der Eltern oder des Alleinerziehenden
- soziale Gründe nach Feststellung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst
- Maßnahmen der Arbeitsförderung für Eltern oder Alleinerziehenden
Änderungen bzw. Festschreibungen erfolgten auch im Bereich der Elternvertretungen. Verankert wurde im neuen Gesetz, dass aus der Mitte des Elternbeirates ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt wird. Die Elternbeiräte können sie auf der Ebene der Gemeinde, der Landkreise und landesweit zu einer Gesamtelternvertretung zusammenschließen. Die so entstandene Landeselternvertretung entsendet ein beratendes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss.
Eine wesentliche positive Änderung ergibt sich aus der Änderung der Personalausstattung. Diese bewirkt, dass sich der Personalschlüssel inklusive Vor- und Nachbereitungszeit sowie Leitungstätigkeit in den jeweiligen Altersstufen erheblich erhöht. Mehr Personal kommt somit auch der Arbeit an und mit den Kindern zugute.