Einführung des Bewohnerparkens im Gebiet Huttenplatz
Das Bewohnerparkgebiet "K" umfasst folgende Straßenzüge: Johannesufer, Wallstraße, Am Johannestor, Grünstraße, Huttenstraße, Kronenburggasse, Müllersgasse, Steinstraße, Pfeiffersgasse, Schlüterstraße 3-8, Boyneburgufer 1-6, Weidengasse, Johannesstraße 62-112, Venedig 2-2a.
Die betroffenen Bewohner können ab 2. September zu den üblichen Sprechzeiten im Tiefbau- und Verkehrsamt, Abteilung Verkehr, Johannesstraße 173, einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Nachweis des amtlich gemeldeten Wohnsitzes in einer der betroffenen Straßen bzw. Häuser (auch Nebenwohnsitz, wenn der Hauptwohnsitz mindestens 50 km entfernt ist)
- Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie gegebenenfalls Bestätigung des Halters, dass die dauerhafte Nutzung übertragen wurde
- Im bewohnten Haus darf keine Tiefgarage oder anderweitige Abstellmöglichkeit vorhanden sein.
- Die derzeitigen Gebühren betragen 13 Euro für 6 Monate, 25 Euro für ein Jahr oder 50 Euro für 2 Jahre.
Die Kraftfahrer werden um Beachtung der neuen Beschilderung gebeten.