Zu DDR-Zeiten geschieden - ohne Versorgungsausgleich und Rentenpunkte ...
"Während des ersten Treffens haben sich knapp 30 Erfurterinnen getroffen, ich war dabei", berichtet Birgit Adamek. "Es gab sehr bewegende Momente bei der Darstellung der Lebenssituationen. Viele sind auf staatliche Beihilfen angewiesen. Eine Abfrage zum Einkommen ergab durchschnittlich 615 Euro "
Das zweite Treffen der Interessengemeinschaft begleitet die Gleichstellungsbeauftragte, lädt dazu für Montag, den 11. August um 14:30 Uhr in den Beratungsraum Benediktsplatz 1 ein.
Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitungen zur geplanten Demo in Leipzig. Interessierte, besonders weitere betroffene Frauen sind willkommen.
Durch das Rentenüberleitungsgesetz wurde im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten eine Rechtslage geschaffen, die die im Einigungsvertrag fixierten rechtlichen Regelungen bezüglich der Ansprüche auf Versorgungsausgleich und Hinterbliebenenrente der im Beitrittsgebiet geschiedenen Frauen nicht übernommen hat. Durch diese Regelungen sind insbesondere ältere geschiedene Frauen in den neuen gegenüber denen in den alten Bundesländern hinsichtlich ihrer Versorgungssituation wesentlich schlechter gestellt, weil sie an der Teilhabe der Rentenanwartschaften des früheren Ehemannes vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurden.
Und viele von ihnen haben in der Ehe gar nicht oder verkürzt gearbeitet, auch auf die eigene Qualifizierung zugunsten der Familie und der Kinder verzichtet. Das bringt ihnen heute geringere Renten.