Informationen zur Grundsteuer 2025

29.01.2025 10:36

Die Stadtverwaltung Erfurt versendet seit dem 8. Januar 2025 erstmals Grundsteuerbescheide nach dem neuen geltenden Grundsteuerrecht. Mit dem Versand von 50.000 Jahressteuerbescheiden für die Grundsteuer schließt auch die Stadt Erfurt das mehrere Jahre bundesweit andauernde Großprojekt Grundsteuerreform ab. Für Festsetzungen ab dem Jahr 2025 ist nur noch das neue Recht anzuwenden. Festsetzungen, die die Zeiträume vor 2025 betreffen, sind nach altem Recht zu bewerten und zu besteuern.

Verfahren zur Feststellung der Grundsteuer

Viele Bürger haben ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Mit diesem wurde erstmals die neu bemessene Grundsteuerfestsetzung zur Kenntnis gegeben. Gegenüber der Stadtverwaltung wurde bereits zahlreich Widersprüche gegen diese Festsetzung erhoben.

Daher soll an dieser Stelle nochmals grundsätzlich auf das Steuerfestsetzungsverfahren für Grundsteuern hingewiesen werden.

Die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuern erfolgt in drei Schritten.

Grafik zur Ermittlung der Grundsteuer 2025

Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Dieses Verfahren hat sich nicht geändert. Auch für vor 2025 geltende Grundsteuerfestsetzungen war und ist dieses Verfahren anzuwenden.

Die Ermittlung des Grundsteuerwertes des Grundstückes ist aufgrund der Abgabe der Erklärung des Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt Erfurt und der dortigen Prüfung und Festsetzung im ersten Schritt erfolgt. Daraus hat das zuständige Finanzamt Erfurt dann den Grundsteuermessbetrag im zweiten Schritt ermittelt. Der Grundsteuermessbetrag geht den Steuerpflichtigen per Bescheid zu und die Stadt Erfurt erhält hierüber eine Dateninformation/Grundsteuermessbescheid.

Die ersten zwei Schritte führen noch nicht zur Zahlungspflicht. Sehr wohl muss aber der Inhalt der Bescheide des Finanzamtes vom Steuerpflichtigen geprüft und wenn Zweifel an der Richtigkeit der Festsetzung bestehen, gegenüber dem Finanzamt fristgemäß (!) auch Einspruch erhoben werden.

Der letzte Schritt – die Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuerbescheid) – liegt bei der Stadt Erfurt. Diese muss dabei auch über den örtlichen Hebesatz entscheiden. Für den letzten Schritt multiplizieren wir den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz und daraus errechnet sich dann die konkrete Höhe der Grundsteuer. Dabei ist die Stadt immer an die Informationen bzw. Festsetzungen (Grundlagenbescheid) des Finanzamtes gebunden. Diese Mitteilungen haben Bindungswirkung und können durch die Stadt Erfurt nur aufgehoben oder geändert werden, wenn das Finanzamt den Grundlagenbescheid zuvor aufgehoben oder geändert hat.

Es wird nochmals auf die FAQs zum Thema Grundsteuer auf der Internetseite der Stadt Erfurt verweisen.

Ist ein Widerspruch gegenüber der Stadt dann überhaupt zielführend?

Jeder eingehende Widerspruch wird von der Stadt geprüft und von den zuständigen Mitarbeitern hierzu schriftlich Stellung genommen. Aufgrund der Vielzahl wird es aber mit der Prüfung und Beantwortung ein paar Wochen dauern, es wird daher um etwas Geduld gebeten.

Zu beachten ist, dass der Widerspruch nicht von der Zahlungspflicht entbindet!

Begründet werden viele der in der Stadtverwaltung eingegangenen Widersprüche mit fehlerhafter oder unklarer Bewertung der Immobilie bzw. mit anhängigen Einspruchsverfahren beim Finanzamt. Diese Widersprüche können nicht von der Stadt, sondern nur im Einspruchs- oder Antragsverfahren mit dem Finanzamt geklärt werden. Die Stadtverwaltung hat in ihrer Entscheidung hier keinen Einfluss und die Widersprüche sind als unbegründet zurückzuweisen. Das Widerspruchsverfahren muss trotzdem durchgeführt und zur Prüfung und Entscheidung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landesverwaltungsamt in Weimar, vorgelegt werden. Das Landesverwaltungsamt weist dann – u. U. kostenpflichtig – den Widerspruch als unbegründet.

Erfurts Finanzdezernent Steffen Linnert: „Wenn Sie Änderungen in Ihrem Grundsteuermessbescheid und Ihrer derzeit festgesetzten Steuerhöhe bewirken wollen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt Erfurt mit entsprechender Begründung einen Antrag, z. B. auf Fehlerbeseitigung oder Überprüfung des Grundsteuerwertes auf den 1. Januar 2022 und Grundsteuermessbescheides auf den 1. Januar 2025 stellen. Das Finanzamt Erfurt wird Ihren Antrag prüfen und nach abschließender Bearbeitung einen geänderten Bescheid erlassen, der Grundlage für die Erstellung eines geänderten Grundsteuerbescheides durch die Stadtverwaltung ist.“

Für die Beantwortung von Fragen stehen sowohl die Informationen auf erfurt.de als auch die Mitarbeitenden zur Verfügung. „Da sehr viele Steuerpflichtige mit Fragen an uns herantreten, sind unsere Mitarbeitenden jedoch nicht immer gleich erreichbar. Sie beantworten sicher gerade einem anderen Anrufer die gestellten Fragen“, bittet Linnert um Verständnis.