Wie sich ältere Menschen vor Betrugsmaschen schützen können

27.09.2024 07:01

Was sind die gängigsten Tricks, um vor allem ältere Menschen hinters Licht zu führen, und wie kann man sich selbst schützen oder nahestehende Personen sensibilisieren? Darüber informierte Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen im August im Seniorenklub in der Weitergasse 25. Wir haben die wichtigsten Tipps zusammengefasst.

Verbraucherzentrale Thüringen informiert und gibt wichtige Hinweise

Eine Frau sitzt am Tisch und hält ein Telefon in der Hand
Foto: „Hallo Oma, mein Handy ist kaputt und ich habe eine neue Nummer.“ So oder so ähnlich können Betrugsnachrichten per Whatsapp beginnen. Foto: © Dmitry Berkut/123rf

Enkeltrick

Er ist der „Klassiker“ unter den Betrugsversuchen – und hat sich in den letzten 20 Jahren doch deutlich gewandelt. Die Telefonanrufe sind perfider und werden teils von künstlicher Intelligenz unterstützt, hinzugekommen sind Kontaktaufnahmen per SMS und Whatsapp-Nachrichten, in denen ein „Enkel“ über eine vermeintlich neue Nummer informiert, in einer Notsituation steckt und Geld benötigt. „Das schwierige in dieser Situation für Senioren ist, besonnen zu bleiben“, weiß Ralf Reichertz aus seiner Berufspraxis. Wer zweifelt und sich absichern möchte, sollte keinesfalls die unbekannte oder „neue“ Nummer zurückrufen, sondern die bereits abgespeicherte. Aus seinem Alltag weiß der Verbraucherschützer: Menschen, die zum Opfer des Enkeltricks geworden sind, sollten nicht belächelt, sondern ernst genommen werden. „Die Strategien, um Menschen hereinzulegen, sind immer besser geworden“, beschreibt Reichertz. Die wichtigste Regel bleibt: Niemals sollten Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen übergeben werden. Wer einen Betrugsversuch am Telefon erkennt, sollte die Polizei informieren.

Unerlaubte Werbeanrufe

Ein Zeitschriften-Abo zum Vorzugspreis, ein günstigerer Stromtarif, schnelleres Internet – wenn Sachen am Telefon verkauft werden sollen, sollte man sich keinesfalls auf das Gespräch einlassen, rät der Verbraucherschützer. Das gilt auch für Fälle, in denen ein vermeintliches Inkassounternehmen auf Schulden hinweist, die gegen Zahlung eines geringeren Geldbetrages erlassen werden. Im Zweifel kann der oder die Angerufene auf eine schriftliche Kontaktaufnahme hinweisen und auflegen.

Auch wenn Werbeanrufe verboten sind – an der Wirksamkeit der vereinbarten Verträge ändert das grundsätzlich nichts. Für bestimmte Verträge (Telefonverträge, Energieverträge) gilt, dass diese noch durch den Verbraucher bestätigt werden müssen. Dies kann allerdings auch per SMS geschehen – dann kann es passieren, dass eine Bestätigungs-SMS verschickt wird, ohne richtig wahrzunehmen, dass man dem Vertragsschluss zustimmt. Wer erkennt, dass er fälschlicherweise einen Vertrag am Telefon, per E-Mail oder SMS abgeschlossen hat, kann vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. 14 Tage lang haben Verbraucher die Möglichkeit, einen abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt dann, wenn über das Widerrufsrecht informiert wird. „Das geschieht eher selten am Telefon, meist kommt diese erst, wenn man als Kunde begrüßt wird“, so Reichertz.

Täuschende Schreiben

Besondere Vorsicht ist aktuell im Bereich Telekommunikation geboten: Schreiben der Firma 1N Telecom GmbH verunsichern Verbraucherinnen und Verbraucher. Angeboten wird z. B., zu den bisherigen Konditionen nicht mehr nur ins Festnetz, sondern auch ins Mobilfunknetz zu telefonieren. „Viele Betroffene halten das Schreiben für einen Brief der Deutschen Telekom und vermuten lediglich eine Erweiterung ihres bestehenden Vertrages“, so Reichertz. Kurze Zeit nach der schriftlichen Bestätigung durch den Anschlussbesitzer kommt dann die Mitteilung ihres bisherigen Telefonanbieters, dass der Anschluss auf 1 N Telecom umgestellt wird – ohne, dass überhaupt die Absicht eines Wechsels bestand.

Die dringende Bitte des Verbraucherschützers: „Bitte lesen Sie alles, was Sie unterschreiben, vorher genau nach, und fertigen Sie am besten eine Kopie oder ein Foto mit dem Smartphone an. So bleibt alles, was weggeschickt wird, auch nachvollziehbar.“

Haustürgeschäfte

Jemand steht vor der Tür und möchte einen Staubsauger verkaufen, sich als Energieversorger oder Kabel-TV-Anbieter vorstellen. „Wer an der Haustür angesprochen wird, sollte die Personen auf gar keinen Fall in die Wohnung lassen“, rät Reichertz. Menschen, die verkaufen, sind meist sehr redegewandt. „Viele Menschen unterschreiben dann schon allein, um ihre Ruhe zu haben“, berichtet der Verbraucherschützer. Eine höfliche, aber selbstbestimmte Ablehnung ist möglich: „Sie wollen mir einen Staubsauger verkaufen? Geben Sie mir die Unterlagen, ich melde mich bei Ihnen.“

Doch nicht nur am Telefon oder an der Haustür sollten Verbraucherinnen und Verbraucher hellhörig sein. Auch, wer sich selbständig informieren möchte und zum Beispiel beim Anbieter vor Ort prüfen möchte, ob eine Änderung des Festnetzanschlusses von Vorteil sein kann, sollte aufmerksam sein. „Oft gehen Menschen, die nur einen günstigeren Festnetztarif wollten, mit einem Internetanschluss nach Hause“, sagt Reichertz. Seine Empfehlung: „Kommunizieren Sie deutlich, was Sie wollen. Bevor Sie etwas unterschreiben, prüfen Sie, dass auch wirklich nur diese Dinge aufgeführt sind.“

Vorsicht bei E-Mails und Online-Shops

Spam-Nachrichten können Schadsoftware auf Smartphone, Tablet oder Computer schleusen – insbesondere dann, wenn E-Mail-Anhänge geöffnet oder Links angeklickt werden. Vor allem bei unbekannten Absendern ist Vorsicht geboten. Auch bei Online-Käufen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher umsichtig sein. Wer in unseriösen Online-Shops bestellt, riskiert nicht nur, falsche oder minderwertige Ware zu erhalten, sondern auch, sein Geld und persönliche Daten zu verlieren. Um die Vertrauenswürdigkeit von Online-Shops zu prüfen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Thüringen die Recherche auf www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder, www.trustedshops.de und www.watchlist-internet.at.