Informationen zur Landtagswahl am Sonntag

27.08.2024 14:13

Am Sonntag, dem 1. September, wird in Thüringen der neue Landtag gewählt. Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert über die Wahl.

Anzahl und Wirkung der Stimmen zur Landtagswahl

Einwurf eines Wahlbriefes in eine Wahl-Urne
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt
Foto: Stimmzettel für die Landtagswahl in Thüringen 2024 mit Erklärungen Foto: © Landeswahlleiter

Jede Wählerin und jeder Wähler hat für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag insgesamt zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für die direkte Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Landesstimme für die Wahl einer Partei.

Durch die Wahlkreisstimme auf der linken Seite des Stimmzettels wird in jedem Wahlkreis eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Als gewählt gilt der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereint.

Zur farblichen Unterscheidung ist die Landesstimme auf der rechten Stimmzettelhälfte in grüner Farbe gehalten. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für die Landesliste einer bestimmten Partei. Unter dem jeweiligen Parteinamen sind die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die Landesstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.

„Zwischen den beiden Stimmen gibt es kein Rangverhältnis, vielmehr sind beide Stimmen für die zukünftige Zusammensetzung des Thüringer Landtags von Bedeutung. Hinsichtlich der Sitzverteilung im Thüringer Landtag ist die Landesstimme ausschlaggebend“, so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger.

Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen

Die Wahllokale haben in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, seine Stimmen abgeben.

Selbst wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, ist die Stimmabgabe im Wahllokal möglich. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar zum schnelleren Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis hilfreich, aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Ist die Wählerin oder der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts im Wege.

Bitte denken Sie jedoch stets daran, nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung, unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal zu nehmen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen diese vorgezeigt werden.

Stellen Sie sicher, dass das Wahlgeheimnis gewahrt wird, indem Sie, nachdem der Stimmzettel ge-kennzeichnet wurde, diesen so falten, dass für Andere Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

„Alle wahlberechtigten Bürger sollten ihr Wahlrecht nutzen, um die künftige Politik im Freistaat Thüringen und damit in der eigenen Heimat aktiv mitzugestalten. Freie Wahlen sind für die Demokratie essentiell und gerade mit der Wahlteilnahme geben Sie für die folgenden Jahre die politische Ausrichtung für das Leben in Thüringen vor“, so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger.

Quelle: Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger