Stichwahl Oberbürgermeisterwahl und Ortsteilbürgermeisterwahl
Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen können erst nach Feststellung der Stichwahl durch den Wahlausschuss ausgestellt werden. Die Beantragung ist hingegen bereits jetzt möglich.
Wahlberechtigte, die bereits bei der Hauptwahl für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten automatisch ihre Briefwahlunterlagen zugesendet. Der Versand erfolgt vermutlich am 31. Mai 2024.