Jugendschutz kann in Erfurt wieder mehr Präsenz zeigen
Vom Gespräch mit Erziehungsberechtigten bis zur Kontrolle von Gewerbetreibenden
Beide bringen langjährige Erfahrungen aus den Bereichen der stationären Heimerziehung, ambulanten Familienhilfe sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes mit.
Ihr Ziel ist es, die Vernetzung mit allen Akteuren, die für den Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen in Erfurt relevant sind, weiter auszubauen. Sie möchten insbesondere ihre Präsenz in der Öffentlichkeit verstärken.
Darüber hinaus wollen Sie im Zuge des Generationenwechsels den Jugendschutz neu denken und weiterentwickeln, um auf die aktuellen Herausforderungen zeitnah reagieren zu können.
Drei große Aufgabenfelder
Das Aufgabenfeld der beiden ist vielfältig. Im Bereich des sogenannten erzieherischen Jugendschutzes, sollen Minderjährige dazu befähigt werden, mögliche Gefährdungen zu erkennen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen. „Dabei ist es aber auch wichtig, die Eltern in die Verantwortung zu nehmen, die ihre Kinder vor gefährdenden Einflüssen schützen sollten“, sagen die Jugendschützer. Dazu gehören die Beratung von Eltern und Fachkräften, Fortbildungen zum Thema Kinder- und Jugendschutz für Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen und anderer Behörden sowie Netzwerkarbeit und Austausch mit Ansprechpartnern vor Ort (z.B. Streetworker und Schulsozialarbeiter).
Hinzu kommt auch der strukturelle Jugendschutz. „Hier geht es darum, bessere kinder- und jugendgerechte Lebensbedingungen im gesamten Stadtgebiet Erfurts, also dem direkten Wohnumfeld zu schaffen“, sagen beide.
Das Jugendschutzgesetz gibt den gesetzlichen Rahmen für die Arbeit der Jugendschutzbeauftragten vor. Es soll jungen Menschen ermöglichen, möglichst ungefährdet aufzuwachsen. Hierbei geht es um den Schutz von Minderjährigen. „Nicht nur Eltern, sondern alle Erwachsenen stehen in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Dies unterstreicht das Jugendschutzgesetz, indem es Sanktionen für die Gesetzesverstöße von Erwachsenen wie etwa Gewerbetreibende oder Veranstalter vorsieht“, erklären beide.
Entsprechend beraten die Mitarbeiter des Kinder- und Jugendschutzes die Veranstalter und Gewerbetreibenden, führen gemeinsam mit Ordnungsbehörde und Polizei Jugendschutzkontrollen durch und sprechen Kinder und Jugendliche präventiv an, wenn sie diese gefährdet sehen, etwa zum Thema Alkohol- oder Tabakkonsum.