Hallentrainingszeiten weiterhin mit Einschränkungen
Genehmigte Nutzungszeiten werden ab 21. August mitgeteilt
Die als Notunterkünfte eingerichteten Sporthallen stehen zwar ab dem neuen Schuljahr wieder für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung, jedoch fällt mit der Sperrung der Thüringenhalle eine weitere große Trainingsstätte weg.
Die Einschränkungen im Rahmen des Schulsanierungsprogramms der Stadt Erfurt sowie die erhöhten Bedarfe für den Schulsport bestehen weiterhin. Vor allem im Erfurter Süden sind die Kapazitäten stark eingeschränkt. Mit neuen oder sanierten Hallen ist zu Beginn des neuen Schuljahres noch nicht zu rechnen. Den geringen Hallenkapazitäten gegenüber steht ein erneut hoher Anstieg an zusätzlich beantragten Trainingszeiten durch Erfurter Vereine.
Alle Nutzer werden spätestens bis Anfang der 34. KW über ihre genehmigten Nutzungszeiten per E-Mail informiert. Ab dem 21. August können auch die aktuellen Belegungspläne der einzelnen Hallen auf der Homepage des Erfurter Sportbetriebes eingesehen werden. Der Erfurter Sportbetrieb bittet bis dahin, von telefonischen Rückfragen abzusehen. Fragen zu Trainingszeiten im Anschluss sind bitte schriftlich zu stellen.
Alle Sportlerinnen und Sportler in den Vereinen werden um Verständnis gebeten, dass die Bedarfsdeckung an Hallenzeiten weiterhin nicht vollumfänglich möglich ist. Der Erfurter Sportbetrieb ist bemüht, eine für alle Nutzer gleichermaßen zufriedenstellende Lösung zu finden und trotz der Umstände den Sportbetrieb in Erfurt aufrechtzuerhalten.
Um jedem Verein Trainingszeiten im Schuljahr 2023/2024 ermöglichen zu können, werden auch für das kommende Schuljahr weiterhin die u. g. verschärften Vergabekriterien angewandt.
Vergabekriterien
- Hallensportarten haben Vorrang, d. h. Außensportarten erhalten grundsätzlich nur für den Nachwuchsbereich (Kinder) pro Altersklasse maximal eine Trainingseinheit im Zeitraum 01.11.2023 bis 31.03.2024. Dabei werden die im Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften, Spielgemeinschaften und Kunstrasenplatzzeiten berücksichtigt.
- Trainingszeiten werden in Abhängigkeit der Mitgliederstärke in den einzelnen Abteilungen vergeben. Beantragte Hallenzeiten für Sportarten, die lt. Statistik nicht im Verein gelistet sind, werden bei der Vergabe außer Betracht gelassen. Grundlage der Beurteilung ist die jüngste Mitgliederbestandserhebung des Landessportbundes Thüringen.
- Trainingszeiten für Sportlerinnen und Sportler im Wettkampfbetrieb haben Vorrang. Freizeitsportvereine erhalten in der Regel lediglich eine Trainingszeit pro Sportart.
- Zeiten für Jugendliche und Kinder werden i. d. R. bis 19 Uhr und Zeiten für Erwachsene frühestens ab 19 Uhr geplant
- Trainingszeiten können unter Beachtung der vorgenannten Kriterien vom angemeldeten Bedarf abweichen und unter anderem auf eine Stunde gekürzt werden. Vor allem in den Wintermonaten werden i. d. R. Trainingszeiten nur bis zu einer maximalen Dauer von 2 Stunden genehmigt.