Einreisebestimmungen aus China angepasst
Seit dem 9. Januar 2023, um 0:00 Uhr gilt China (ausgenommen die Sonderverwaltungsregion Hongkong) als „Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“.
Verbunden mit einer solchen Gebietseinstufung ist eine Nachweispflicht bei Reiserückkehrern aus China mittels Nukleinsäurenachweis oder PoC-Antigen-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2. Die Testpflicht gilt für alle Ausreisenden aus China ab zwölf Jahren. Für genesene und geimpfte Personen besteht ebenfalls die Nachweispflicht.
„Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass stichprobenartige Testungen auch nach Einreise in Deutschland möglich sind. Eine Anmeldepflicht vor Einreise besteht nicht“, betont die kommissarische Gesundheitsamtsleiterin Winnie Melzer.
Die Corona-Hotline unter der Telefonnummer 0361 655-4220 steht von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Verfügung.