Amt für Soziales bittet um Unterstützung bei der privatrechtlichen Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine

29.08.2022 11:00

Geflüchtete Personen aus der Ukraine können nach einer Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab sofort nach vollzogenem Rechtskreiswechsel eigene Verträge für eine Wohnung beziehungsweise Unterkunft unterzeichnen. Damit wird nunmehr eine weitere Möglichkeit der Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge eröffnet.

Kosten müssen angemessen sein

Betroffene können sich ab sofort, nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach abgeschlossener aufenthaltsrechtlicher Registrierung, eigenständig um eine vertraglich privat-rechtlich ausgestaltete Unterbringung kümmern. Dabei müssen aber die für die Landeshauptstadt Erfurt geltenden Angemessenheitsgrenzen beachtet werden.

 

Angemessenheitsgrenzen

Bedarfsgemeinschaft mit ...

max. Bruttokaltmiete in €

max. Heizkosten in €

Gesamt in €

1 Person 344,16 136,48 480,64
2 Personen 406,20 170,60 576,80
3 Personen 505,50 213,25 718,75
4 Personen 602,10 255,90 858,00

Die entsprechenden Zusicherungen zu den neuen Unterkünften werden daher ab sofort über das Jobcenter Erfurt beziehungsweise das Sachgebiet Leistungen SGB XII im Amt für Soziales erteilt.

Zur Vermeidung weiterer Notunterkünfte und Verbesserung der gesellschaftlichen Integration der Geflüchteten aus der Ukraine bittet das Amt für Soziales alle Vermieterinnen und Vermieter in Erfurt, die neue Möglichkeit der privatrechtlichen Unterbringung zu nutzen und ruft daher ausdrücklich zur Unterstützung auf.

Das Amt für Soziales wird Angebote vorrangig an geflüchtete Personen in Notunterkünften vermitteln und den Vermittlungsprozess grundlegend unterstützen.

Entsprechende Wohnungsangebote können im Online-Dienst der Stadt Erfurt angezeigt werden.