Amt für Soziales bittet um Unterstützung bei der privatrechtlichen Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine
Kosten müssen angemessen sein
Betroffene können sich ab sofort, nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach abgeschlossener aufenthaltsrechtlicher Registrierung, eigenständig um eine vertraglich privat-rechtlich ausgestaltete Unterbringung kümmern. Dabei müssen aber die für die Landeshauptstadt Erfurt geltenden Angemessenheitsgrenzen beachtet werden.
Bedarfsgemeinschaft mit ... |
max. Bruttokaltmiete in € |
max. Heizkosten in € |
Gesamt in € |
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1 Person | 344,16 | 136,48 | 480,64 |
2 Personen | 406,20 | 170,60 | 576,80 |
3 Personen | 505,50 | 213,25 | 718,75 |
4 Personen | 602,10 | 255,90 | 858,00 |
Die entsprechenden Zusicherungen zu den neuen Unterkünften werden daher ab sofort über das Jobcenter Erfurt beziehungsweise das Sachgebiet Leistungen SGB XII im Amt für Soziales erteilt.
Zur Vermeidung weiterer Notunterkünfte und Verbesserung der gesellschaftlichen Integration der Geflüchteten aus der Ukraine bittet das Amt für Soziales alle Vermieterinnen und Vermieter in Erfurt, die neue Möglichkeit der privatrechtlichen Unterbringung zu nutzen und ruft daher ausdrücklich zur Unterstützung auf.
Das Amt für Soziales wird Angebote vorrangig an geflüchtete Personen in Notunterkünften vermitteln und den Vermittlungsprozess grundlegend unterstützen.
Entsprechende Wohnungsangebote können im Online-Dienst der Stadt Erfurt angezeigt werden.