Masken bleiben Pflicht in Bussen und Bahnen
Komplexkontrollen mit der Polizei
Als geeignet gelten medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Hintergrund ist die Verlängerung der Thüringer Corona-Verordnung bis zum 21. Juli 2022.
Die Fahrausweisprüfer, die gleichzeitig auch die Maskenpflicht kontrollieren, erhalten in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt Unterstützung durch die Polizei. Sollte ein Fahrgast der Maskenpflicht nicht nachkommen, kann dieser von der Beförderung ausgeschlossen werden. Die Evag appelliert an die Fahrgäste, sich an die deutschlandweiten Bestimmungen zu halten.
Quelle: Stadtwerke Erfurt