Stadt Erfurt kontrolliert vorerst nicht am Alperstedter See
Stadtrat verweigert Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung
In der Vorlage hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, befristet bis Ende dieses Jahres, im Rahmen einer Zweckvereinbarung entlang der Erfurter Straße Parkvergehen ahnden zu können. Die benachbarte Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach hatte die Stadt Erfurt um Hilfe gebeten, da sie selbst nicht genug Kapazitäten für diese Aufgabe hat.
Laut Zweckvereinbarung sollten für die Erledigung der übertragenen Aufgabe werden keine Kosten durch die Landeshauptstadt erhoben werden. Grund dafür ist, dass die der Landeshauptstadt im Rahmen der Ausführung der übertragenen Aufgabe zufließenden Gebühren, Verwaltungskosten, Bußgelder und Einnahmen aus der Verwaltungsvollstreckung werden durch diese erhoben und vereinnahmt werden.
Die zusätzliche Überwachung des ruhenden Verkehrs im vorgenannten Streckenabschnitt stellt für die Landeshauptstadt Erfurt keine relevante Mehrbelastung dar. „Die Zweckvereinbarung sieht vor, dass Kräfte des Erfurter Ordnungsamtes rund 1000 Meter der Erfurter Straße zusätzlich kontrollieren, wenn sie ohnehin vor Ort sind. Eigens anfahren, um die Parksituation außerhalb der Stadtgrenze zu kontrollieren, werden die Ordnungsamtsmitarbeiter nicht“, sagte Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt.
Der überwiegende Teil der Stadtratsmitglieder drängte darauf, auch mehr ausgewiesene Parkmöglichkeiten am Alperstedter See zu schaffen. Schließlich wurde das Thema zurück in die Ausschüsse verwiesen. Im Verkehrsausschuss am 10. Mai sollen dann die Untersuchungsergebnisse zur, von den gewerblichen Anliegern, vorgeschlagenen Nutzung des Banketts als Parkstreifen vorgestellt werden.