Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022 und von Russland-Sanktionen betroffene Unternehmen erhalten Hilfen vom Bund
Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022
Die andauernde Corona-Pandemie und die Sanktionen gegen Russland stellen große Herausforderungen für die Unternehmen dar. Die Bundesregierung unterstützt mit der Verlängerung der Überbrückungshilfe IV Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen, die weiterhin von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Für die von den Sanktionen gegen Russland betroffenen Unternehmen stellt der Bund Hilfen zur Verfügung, um sie bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022 und nicht wie bisher vorgesehen am 30. April 2022.
Die verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 er-halten haben und weitere Hilfen benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 über einen Änderungsantrag erhalten. Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.
Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform zur Überbrückungshilfe für Unternehmen einzureichen.
Weitere Informationen
Von Russland-Sanktionen betroffene Unternehmen erhalten Hilfen vom Bund
Am 7. März 2022 haben sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen, um über Maßnahmen im Zusammenhang des Ukraine-Krieges zu beraten. Der Bund wird Hilfen für Unternehmen, die von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind, bereitstellen.
Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 den „Befristeten Krisenrahmen” beschlossen. Er gibt den Rahmen des europäischen Beihilferechts für staatlichen Hilfen vor.
Die bundeseigene Förderbank KfW wird zinsgünstige Kredite für betroffene Unternehmen anbieten. Darüber hinaus berät die Bundesregierung derzeit über weitere passgenaue Hilfen, um besonders betroffene Unternehmen bei der Bewältigung der negativen ökonomischen Auswirkungen des Konfliktes zu unterstützen.