Leader-Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderung für Projekte in Mittelhausen, Schwerborn, Töttleben und im Landkreis Sömmerda möglich
Anträge stellen können Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen im Gebiet des Landkreises Sömmerda und der Erfurter Ortsteile Mittelhausen, Schwerborn und Töttleben , die mit Ihren Projekten die Themenbereiche Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Freizeit, Naherholung und Tourismus, Natur- und Kulturlandschaft sowie wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.
Die Förderung ist abhängig von dem der RAG zur Verfügung stehenden Gesamtbudget. Der Anteil der Förderung an den Gesamtkosten richtet sich nach der Art der Antragstellerin/ des Antragstellers und der Art des Vorhabens. Die Anträge werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie durch den Vorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgesucht. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix; die Förderhöchstgrenze liegt bei 50.000 Euro pro Vorhaben pro Jahr.
Für die Antragstellung relevante Unterlagen sind zum Download auf www.rag-soemmerda-erfurt.de verfügbar.
Stichtag der Einreichung von Anträgen ist der 30. Oktober 2021.
Interessenten werden gebeten, sich rechtzeitig vor Einreichung der Antragsunterlagen mit dem Leader-Management der RAG, Herrn Nicolas Ruge, in Verbindung zu setzen (Telefon: 0361 4413-244, E-Mail: n.ruge@thlg.de). So ist Hilfe bei der Antragstellung und der Prüfung der Förderfähigkeit der Vorhaben gewährleistet.
Anschrift zu Einreichung der Antragsunterlagen
RAG Sömmerda-Erfurt e. V.
Thüringer Landgesellschaft mbH
Weimarische Straße 29b
99099 Erfurt