Corona Ü III-Zwischenkredit für Unternehmen und Soloselbständige
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, für die grundsätzlich die Antragsvoraussetzungen für einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - Dritte Phase (Ü III) vorliegen und die bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfe III/ Neustarthilfe einen Zwischenkredit benötigen.
Der Zwischenkredit dient der Vorfinanzierung des Zuschusses aus der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe und soll so die Liquidität der betroffenen Unternehmen bis zur Auszahlung der Zuschussmittel sicherstellen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt aus den Mitteln der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe.
Unternehmen und Soloselbständige (mit Gewerbeanmeldung) der gewerblichen Wirtschaft, u. a. der Dienstleistungswirtschaft, des Handwerks – insbesondere auch des Friseurhandwerks – und des Einzelhandels, mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Soloselbständige ohne Gewerbeanmeldung
- Soloselbständige, die im Bundesprogramm weder für die Überbrückungshilfe noch für die Neustarthilfe antragsberechtigt sind
- Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Unternehmen des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens
- Gemeinnützige Unternehmen
Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 1.000 EUR, der Höchstbetrag für Unternehmen bei 50.000 EUR und für Soloselbständige, die den Zwischenkredit für einen
Neustarthilfe-Zuschuss beantragen, bei 5.000 EUR. Die Zinsen belaufen sich aktuell auf 0 % p.a.