Thüringer Flüchtlingsrat verleiht Preis zu Unrecht
Sammelabschiebungen organisiert nicht die Stadt
Der Negativpreis trifft die Stadt zu Unrecht, sagt der zuständige Beigeordnete für Sicherheit und Umwelt, Andreas Horn. „Der Verein hätte sich vorher besser informieren sollen. Für Sammelabschiebungen, die er anprangert, sind wir als Stadt gar nicht – wie dargestellt – zuständig“, sagte er. „Und auch die Terminvergabe hat ihre nachvollziehbaren Gründe.“ Horn lobt ausdrücklich die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Ausländerbehörde. Horn: „Unter schwierigen Bedingungen tun sie Ihr Bestes, um unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Leben in Erfurt zu erleichtern.“
Hier die detaillierte Erwiderung der Ausländerbehörde auf die Kritik des Flüchtlingsrates:
Thema Sammelabschiebung vom 19.08.2020
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden nicht von der Ausländerbehörde Erfurt durchgeführt. Für die Organisation von Abschiebungen ist die Zentrale Abschiebestelle beim Landesverwaltungsamt zuständig. Die Abschiebung vom 19.08.2020 hatte die Thüringer Polizei im Auftrag des Thüringer Landesverwaltungsamtes übernommen. Terminiert wurde die Maßnahme vom Landesverwaltungsamt.
Thema Vergabe von Terminen
Durch ständiges spontanes Vorsprechen ohne Termin drohte in früheren Jahren eine Überlastung der Ausländerbehörde. Sofortige Ansprechbarkeit der Mitarbeiter hatte zum Stau in der Hintergrundbearbeitung geführt. Sachverhalte und Fälle konnten wegen immer neuer Bürgeranfragen und Bürgeranträge nicht abgeschlossen werden. Deshalb gibt es seit 2015 ein Terminsystem, das in 2019 auf ein Online-System umgestellt wurde. Die Kundenbearbeitung wurde dadurch strukturiert und an das sich veränderte Arbeitsaufkommen angepasst. Dieses neue Terminsystem wurde ausführlich bei sozialen Hilfseinrichtungen, beim Sozialamt, dem Jobcenter sowie bei Zeitarbeitsfirmen und durch den Migrationsbeauftragten kommuniziert.
Die Problematik der langen Terminwartezeiten vor Corona war bekannt. Die Ursache lag jedoch nicht am Terminsystem, sondern an der Raum- und Personalsituation der Ausländerbehörde Erfurt. Durch Corona wurde die Ausländerbehörde Erfurt in ihrem Dienstbetrieb zusätzlich extrem eingeschränkt. Trotzdem wurde versucht, allen Anliegen gerecht zu werden und immer auf die sich ändernden Bestimmungen zu reagieren.
Die Ausländerbehörde Erfurt hat als eine der ersten Ausländerbehörden im Bundesgebiet eine sogenannte Corona-Bescheinigung erstellt. Nur so konnten die Betroffenen ihre Aufenthaltserlaubnis überhaupt nachweisen, da persönliches Erscheinen zeitweise verboten war. Durch diese Bescheinigung gilt das bisherige Dokument über das Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet so lange fort, bis die Bearbeitung wieder möglich ist. Zusätzlich wurde diese Bescheinigung mit einer langen Gültigkeit von bis zu 12 Monaten versehen.
Seit März wurden unzählige Bescheinigungen erstellt und somit konnte abgesichert werden, dass die Ausländer nahezu ohne Einschränkungen durch die Pandemie kommen konnten. Für gesondert gelagerte Fälle hat die Ausländerbehörde Erfurt bei allen Anfragen versucht, die Lage zu erklären und im Sinne des Bürgers gegenüber Arbeitgebern, Wohnungsgebern, anderen Behörden zu unterstützen.
Die abzugebenden Unterlagen für Ausstellung/Verlängerung werden seit Beginn der Pandemie per Post oder Mail abverlangt. Somit können alle nötigen Bearbeitungsschritte eingeleitet und Termine vereinbart werden. Diese Möglichkeit wird durch die Bürger oder durch soziale Einrichtungen in Unterstützung auch rege genutzt. Eine andere Arbeitsweise ist aktuell für die Ausländerbehörde Erfurt nicht leistbar, da die Bestimmungen der Hygienevorschriften eingehalten werden müssen und zusätzlich die Raum- und Personalausstattung der Ausländerbehörde Erfurt nicht ausreichend ist.
Die Arbeitsweise der Ausländerbehörde Erfurt ist aufgrund der bestehenden Hygienevorschriften aktuell noch sehr beschränkt. Mit Blick auf die Zukunft wird die Ausländerbehörde Erfurt ihre Arbeitsweise so anpassen, wie es die Regelungen erlauben. Es muss aber auch allen bewusst sein, dass der Rückstau der Aufgaben enorm ist. Die weiterhin hohe Anzahl an Anfragen und Bitten um kurzfristige oder sofortige Bearbeitung und Prüfung, verstärken diesen Effekt zusätzlich.