Landesregierung legt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fest
Bitte informieren Sie sich weiterhin auf der Internetseite der Musikschule der Stadt Erfurt.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest!
Bitte bleiben Sie gesund!
Eventuelle Gebührenrückzahlungsansprüche regelt § 10 Absatz 3 der Gebührensatzung (GebMusikschSEf vom 22. Juli 2015).