Beteiligung der Öffentlichkeit an der „Agenda zur Verbesserung der nicht-technischen Hochwasservorsorge von Erfurt“
Vorläufige Agenda zur Verbesserung der nicht-technischen Hochwasservorsorge
Was bedeutet „nicht-technische Hochwasservorsorge“?
Die nicht-technische Hochwasservorsorge umfasst alle Maßnahmen, die in Ergänzung zu technischen Schutzbauten – wie Deiche, Mauern und Rückhaltebecken – der Kontrolle und Minderung von Schadenspotenzialen infolge von Flusshochwasser oder Starkregen dienen. Die Möglichkeiten der nicht-technischen Hochwasservorsorge sind vielfältig und nicht allein einer konkreten Zuständigkeit zuzuordnen. Beginnend bei der Standortauswahl für eine beabsichtigte Nutzung (flächenwirksame Vorsorge), der baulichen Gestaltung der Nutzung (Bauvorsorge), dem Verhalten vor und während des Hochwasserereignisses (Verhaltenswirksame Vorsorge) bis hin zur materiellen Vorsorge für den Schadensfall (Risikovorsorge), sind Stadtverwaltung, der Entwässerungsbetrieb. die private Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Hochwasservorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe und geht alle an.
Auf welchem Stand ist Erfurt?
Mit dem Audit „Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet?“ hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) der Stadt Erfurt ein objektives Zeugnis darüber ausgestellt, wie sie im Bereich der nicht-technischen Hochwasservorsorge aufgestellt ist bzw. an welchen Stellen der Vorsorgestatus verbesserungswürdig ist. Die Bewertung des IST-Zustandes erfolgte getrennt für die Ereignisse Flusshochwasser und Starkregen anhand von jeweils 35 Indikatoren. Projekte und Initiativen der Stadt zur Hochwasservorsorge, die bereits in Vorbereitung waren, gingen mit halber Punktzahl in die Bewertung ein. Die Grafik zeigt die Ergebnisse des Audits in einer plakativen Gesamtübersicht.
In der „Hochwasservorsorge-Ampel“ steht grün für „die Hausaufgaben sind im Wesentlichen gemacht“, gelb für „guter Standard, aber es bleibt noch etwas zu tun“, orange für „es sind erste erfolgreiche Ansätze zu sehen, aber es bleibt noch viel zu tun“ und rot für „Vorsorgewüste, kaum tragende Ansätze in der Hochwasservorsorge zu erkennen“.
In Bezug auf Flusshochwasser wird demnach ein überdurchschnittlicher Vorsorgestatus attestiert, lediglich im Bereich der Risikovorsorge besteht größerer Handlungsbedarf. Für Starkregen ist der allgemeine Kenntnisstand naturgemäß etwas geringer und die Bewertung fällt deshalb insgesamt auch schlechter aus. Angesichts der guten Ausgangslage werden seitens der Auditoren aber gute Chancen gesehen, den Status der Hochwasservorsorge weiter zu verbessern. Praktisch könnte bei Umsetzung aller von der Stadt geplanten Maßnahmen der Status grün für alle Segmente in der „Hochwasservorsorge-Ampel“ erreicht werden.
Was ist die „Vorläufige(n) Agenda zur Verbesserung der nicht-technischen Hochwasservorsoge“ und wie kann ich mich beteiligen?
Die von der Stadt erklärten Projekte bzw. Initiativen zur Verbesserung der nicht-technischen Hochwasservorsorge sind im Protokoll zum DWA-Audit dokumentiert, siehe Download-Link am Ende des Beitrags. Darauf aufbauend hat die Stadtverwaltung eine verwaltungsinterne Liste mit mehr als 70 Maßnahmen erstellt, die in den kommenden sechs Jahren umgesetzt werden sollen.
Die „Vorläufige(n) Agenda zur Verbesserung der nicht-technischen Hochwasservorsoge“ (kurz: Vorläufige Agenda) fasst die Einzelmaßnahmen der verwaltungsinternen Liste allgemeinverständlich zu nunmehr 32 Vorhaben zusammen und wird hiermit öffentlich zu Diskussion gestellt. Alle interessierten Bürger/-innen und Unternehmer/-innen Erfurts haben die Möglichkeit, ihre Kritik und Hinweise an der Vorläufigen Agenda zu äußern und ggf. Ergänzungen zu den genannten Vorhaben vorzuschlagen. Die Fragen der Stadtverwaltung an die Öffentlichkeit sind:
- Welche Vorhaben der vorläufigen Agenda sind für Sie besonders wichtig?
- Welche Maßnahmen bzw. Vorhaben sollten der Agenda noch hinzugefügt werden?
- Welche sonstigen Hinweise können Sie noch geben?
Die schriftlichen, formlosen Stellungnahmen können bis zum 30.09.2018 entweder beim Umwelt- und Naturschutzamt (Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt) eingereicht oder per E-Mail an die Adresse hochwasser@erfurt.de geschickt werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in den weiteren Abstimmungsprozess sowie die konkrete Aufgabenplanung ein. Ziel ist es, eine „Agenda zur Verbesserung der nicht-technischen Hochwasservorsorge von Erfurt“ zu entwickeln, die vom Stadtrat als gemeinsame Arbeitsgrundlage beschlossen werden kann.
Die 32 Vorhaben der „Vorläufigen Agenda“ sind in nachstehender Tabelle aufgeführt, wobei sie in Spalte 1 fortlaufend nummeriert und in Spalte 2 beschrieben sind. In Spalte 3 wird der Bezug zum Protokoll des DWA-Audits „Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet?“ hergestellt. Die römischen Zahlen kennzeichnen dabei die betrachteten Überflutungsereignisse (I) Flusshochwasser und (II) Starkregen, die nachstehende Nummerierung die beim DWA-Audit bewerteten Indikatoren.
Nr. | Beschreibung der Vorhaben | Indikator DWA Audit |
---|---|---|
1 | Übersichtskarten zur Überflutungsgefährdung durch Starkregen für das gesamte Stadtgebiet erstellen. | II 1.1.2 |
2 | Für identifizierte Gefährdungslagen und Risikobereiche detaillierte Analysen zu Schadenspotentialen durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. | I & II 1.1.2; 1.1.3; 1.1.4; 1.1.5; 1.1.6; 1.1.7; 1.1.8; 1.1.9 |
3 | Die Ergebnisse der Gefährdungs- und Risikoanalysen bei zukünftigen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen noch stärker einbeziehen. | I & II 1.2.1, 1.2.2; 3.2.1 |
4 | Die vorhandene Gefährdungs- und Risikoanalyse für die Gera um ein sehr seltenes, extremes Hochwasser ergänzen und eine quantifizierte Vorwarnung mit Bezug zum Pegel Möbisburg erarbeiten. | I & II 1.1.2; 1.1.3; 4.2; 6.1 |
5 | Die aktuell verfügbaren Gefahren- und Risikokarten in das städtische Geoportal übertragen und in ausgedruckter Form im Bürgerservice Bau sowie in der Kartenstelle des Amtes für Geoinformationen und Bodenordnung auslegen. | I 1.2.1 II 1.1.2; 5.1 I & II 1.1.4; 3.1; 3.2.1; 3.2.2 |
6 | Fehlende Hochwasserschutzkonzepte für die kritischen Gewässer 2. Ordnung in Auftrag geben und die Ergebnisse den betroffenen Ortsteilräten und Bürgern bei Informationsveranstaltungen vorstellen und erläutern. | II 1.1.2 I & II 5.2 |
7 | Die Renaturierung und Öffnung der Gewässer 2. Ordnung im Stadtgebiet (z. B. Mühlgraben, Marbach) fortsetzen. | I & II 2.3 |
8 | Betriebspläne für die wasserwirtschaftlichen Anlagen überprüfen und fortlaufend aktualisieren. | I & II 6.1; 6.2 |
9 | Ein Kataster über Bereiche bzw. Flächen, die für Versickerung und Retention (Rückhalt) von Regenwasser potentiell geeignet und zu erhalten oder zu entwickeln sind, erstellen und fortschreiben. | I & II 2.2; 2.4 |
10 | Kataster über Betriebe mit dezentraler Regenwasserbewirtschaftung erstellen und fortschreiben. | I 2.4 |
11 | Betriebe über die übergeordnete Alarm- und Einsatzplanung informieren und auf etablierte Empfehlungen und Handlungsanweisungen zum Schutz vor Hochwasser hinweisen. | I & II 6.2 |
12 | Frühwarnsystem mit Ombrometern und Sirenen im Einzugsbereich des Linderbachs erproben und bei Erfolg auf andere Stadtgebiete erweiterten. | II 4.2 |
13 | Eine Wasserwehr einführen, die der Feuerwehr angegliedert ist. | I & II 5.4; 6.1 |
14 | Ortsteilbezogene und objektbezogene Alarmpläne (AP) bzw. Alarm- und Einsatzpläne (AEP) für Sturzfluten erarbeiten und fortschreiben. | II 4.2; 6.1; 6.3 |
15 | Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Hochwasservorsorge einrichten, um die ressortübergreifende Zusammenarbeit aller kommunalen Fachstellen (Stadtplanung, Straßenbau, Stadtentwässerung, Umweltamt u.a.) zu verbessern. | I 1.2.1 |
16 | Die Themen der Hochwasservorsoge unter dem Leitbild "Wassersensible und klimagerechte Stadtentwicklung" im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aufnehmen. | I & II 1.2.1; 2.4 |
17 | Homepage der Stadt zum Thema Hochwasserschutz und -vorsorge mit dem Ziel überarbeiten, dass die Informationen aktuell und vollständig sind sowie besser (intuitiver) aufgefunden werden können. | I & II 3.1; 3.2.1; 7.2 |
18 | Informationsangebot für Bauherren mit Hinweisen auf die Anforderungen des Bauantrags (Checkliste) und fehlende Genehmigungsaussicht für Bauen in Überschwemmungsgebieten sowie ggf. baulicher Anpassungen/Nutzungseinschränkungen zur Hochwasservorsoge erarbeiten und veröffentlichen. | I & II 3.2.1; 3.2.2 |
19 | Auf Beispiele im Stadtgebiet zu hochwasserangepasstem Bauen und Objektschutzmaßnahmen bei der Öffentlichkeitsarbeit hinweisen. | I & II 3.3 |
20 | Informationsangebot zum hochwasserangepassten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. zu Anlagen, von denen im Hochwasserfall eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht (Heizölanlagen), erarbeiten und veröffentlichen. | I & II 3.1 |
21 | Informationsmaterial zur Hochwasservorsorge und Gefahrenabwehr erstellen und veröffentlichen (Flyer, Homepage, Amtsblatt). | I & II 5.2; 5.4; 7.2 |
22 | Die Themen Hochwasservorsorge und Gefahrenabwehr mit Projektangeboten, resp. im Rahmen von Praktika, in den Schulunterricht integrieren. | I & II 5.2; 5.3 |
23 | Warnapps (z. B. die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes "NINA") in der Öffentlichkeitsarbeit bewerben. | I & II 4.2 |
24 | Hochwassermarken, Plakate und/oder Informationstafeln sowie Pegellatten in den hochwassergefährdeten Ortsteilen aufstellen bzw. anbringen. | I & II 5.3 |
25 | Einsatzübungen zur Gefahrenabwehr bei Starkregen unter Beteiligung der Wasserwehr und der Öffentlichkeit veranstalten, dabei Objektschutzmaßnahmen demonstrieren. | II 6.3 I & II 5.4 |
26 | Öffentliche Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehren oder Kirmessen in den Ortsteilen) als Anker für die Bewusstseinsbildung in Bezug auf Hochwasserrisiken und Gefahrenabwehr nutzen, z. B. Sandsackolympiade durchführen. | I & II 5.4 |
27 | Bei der Feuerwehr die Stabsoftware um Statistik- und Evakuierungsmodule erweitern und das modulare Warnsystem in Betrieb nehmen. | I & II 1.1.3; 4.2 |
28 | Allgemeine Informationen zur Schadensabschätzung erarbeiten und in geeigneter Weise veröffentlichen. | I & II 7.1 |
29 | Die Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Überschwemmungsproblematik und der hieraus resultierenden Eigenverantwortlichkeit bei der Schadensvorsorge verbessern, z. B. durch regelmäßige Beiträge im Amtsblatt, Überarbeitung der EF-Homepage, Infomaterial beim Bürgerservice. | I & II 7.2 |
30 | Allgemeine Hinweise sowie konkrete Beispiele zu Kosten von Elementarschadensversicherungen erarbeiten und veröffentlichen. Link zum Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) auf Homepage einfügen. | I & II 7.3.1; 7.3.2 |
31 | Arbeitsgruppe Hochwasser als Kommunikationsplattform von Bürgern und Verwaltung sowie als Initiativträger verstetigen. | I 5.4 |
32 | Die Hochwasserereignisse und Fortschritte der Hochwasservorsorge in den sieben Handlungsbereichen (1) Flächenvorsorge, (2) Natürlicher Wasserrückhalt, (3) Bauvorsorge, (4) Informationsvorsorge, (5) Verhaltensvorsorge, (6) lokale Gefahrenabwehr und (7) Risikovorsorge in einem jährlichen Bericht dokumentieren. | I & II 1.3; 2.5; 3.4; 6.3 |
Das Protokoll zum DWA-Audit „Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet?“ sowie die „Vorläufige(n) Agenda zur Verbesserung der nicht-technischen Hochwasservorsoge“ stehen nachfolgend zum Download. Darüber hinaus liegen sie in ausgedruckter Form im
- Bürgerservice Bau,
- Bürgeramt (Bürgermeister-Wagner-Straße 1,99084 Erfurt),
- Umwelt- und Naturschutzamt (Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt)
aus und können in den Ortsteilen über die Ortsteilräte zur Verfügung gestellt werden.