Planunterlagen zu einer wesentlichen Änderung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz liegen aus
Einwendungen bis einschließlich 19. Oktober möglich
Die Inbetriebnahme der Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen zum Zweck der Hauptverwendung als Brennstoff oder der Energieerzeugung durch andere Mittel mit einer Durchsatzkapazität von 50 Tonnen pro Tag soll voraussichtlich im Jahr 2017 erfolgen.
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die zugehörigen Planunterlagen, liegen vom 06.09.2016 bis einschließlich 05.10.2016 im Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV/Umwelt in Weimar während der Dienstzeiten sowie auch im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Löberstraße 34, zu folgenden Öffnungszeiten aus: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag von 13 bis 18 Uhr und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr.
Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich bei den oben genannten Stellen vom 06.09.2016 bis einschließlich 19.10.2016 erhoben werden. Spätere Klagemöglichkeiten bleiben davon unberührt.