Veränderung der Vorfahrtsregelung in der Wartburgstraße
Damit kann eine Vielzahl kleinteiliger Beschilderungen entfallen.
Es betrifft die Vorfahrtsstraßenregelungen wie auch die Einzelkennzeichnungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nach jeder Einmündung.
Die Verkehrsteilnehmer werden dann um Beachtung der Grundsatzregelung „Rechts vor Links" gebeten, die auch den Anschluss Wachsenburgweg/ Nienburgweg betreffen wird.