Beratungskampagne von Stadt und Verbraucherzentrale starten in Kerspleben
Von 14 bis 19 Uhr nahmen die Kersplebener das Angebot wahr, sich über die neuen Beratungsangebote der Energieberatung zu informieren: Vom Basischeck über den Gebäudecheck bis hin zur Spezial-Beratung für solare Energien. Weiterhin konnten sich die Erfurter und Erfurterinnen über die solare Einstrahlung auf ihr Gebäude über das Solarkataster der Stadt Erfurt informieren. Da dieses bisher noch nicht online Verfügbar ist, hat es ein Mitarbeite der Stadtverwaltung den Interessierten Kersplebenern präsentiert.
Das neue Angebot der Verbraucherzentrale richtet sich dabei naturgemäß vorwiegend an Verbraucher: insbesondere wurde auf den Gebäudecheck hingewiesen. Für maximal 20 Euro Eigenbeteiligung können sich Gebäudeeigentümer grundlegend über ihre Immobilie und die Energiesparmöglichkeiten informieren. Auch für Photovoltaik- und Solarthermie-Interessierte kommt dabei der Gebäudecheck als Einstieg in Frage: immerhin sollte man schon im Vorfeld einer Investition für solare Energien wissen, welche baulichen und haustechnischen Veränderungen noch in Frage kommen können.
Die Mitarbeiter und Berater der Verbraucherzentrale informierten dabei über ihr Angebot und konnten auch schon vor Ort den einen oder anderen Tipp geben: z.B. dass Halogenleuchten im Vergleich zu neuen LED-Lampen ein vielfaches an Strom benötigen - bei gleicher Lichtausbeute.
Während der eine Blickfang der Lampenkoffer der Verbraucherzentrale war, und die Beraterin der Verbraucherzentrale erste Hinweise zu den Einsparmöglichkeiten bei der Beleuchtung gab, konnte der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Auskunft zur solaren Einstrahlung auf einzelnen Dächern geben. Das Solarkataster ist aus einem 3-D-Dachmodell der Stadt Erfurt entstanden. Mit den berechneten Einstrahldaten kann man einen ersten Hinweis auf die Eignung des Daches für die solare Nutzung erhalten. Einen Gang zum Fachmann erspart einen das Kataster indes nicht: denn auch Anschlussmöglichkeiten, Statik, Denkmalschutz oder andere Gestaltungsanforderungen müssen beachtet werden.