Bebauungsplan ALT608 "Horngasse"
Die Fläche nördlich der Krämerbrücke zwischen Hütergasse, Gotthardtstraße und Breitstrom wurde seitens der Stadt Erfurt als öffentliche Grünanlage und Kinderspielplatz angelegt und unterhalten.
Gemäß den gegenwärtig verfolgten Zielen zur Erhaltung und Fortentwicklung der Erfurter Altstadt soll diese Nutzung auch langfristig beibehalten und gesichert werden, da eine Erweiterung der Bebauung in diesem Bereich entgegen den ursprünglichen Zielen des Rahmenplans "Erweiterte Altstadt" nicht mehr verfolgt wird.
Mit dem Bebauungsplan soll ein verbindliches Regelwerk geschaffen werden, in welchem die städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsziele gebietsbezogen konkretisiert und die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu Art der Nutzung neu definiert werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Weiterführende Informationen erhalten sie über den angeführten Link.