Der Countdown läuft: Der Einbau von Partikelfiltern ist nur noch 7 Wochen förderfähig
Dadurch wird einerseits der Atmosphäre die Rußpartikelbelastung erspart, in deren Folge Menschen an Lunge, Herz und Kreislauf erkranken können - andererseits bekämen, als erfreulicher Nebeneffekt, die lokalen Kfz-Werkstätten zum Jahresende Zulauf.
330 Euro gibt's vom Staat für Halter von Pkw sowie Wohnmobilen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, wenn sie ihren Wagen mit einem Partikelminderungssystem ausstatten. Die Förderrichtlinie ist seit dem 3. Mai 2010 in Kraft.
Und so wird's gemacht:
Werkstatt anrufen und fragen, ob und wann der Diesel nachgerüstet werden kann. Die Abnahmebescheinigung der Werkstatt zur Kfz-Zulassungsbehörde geben und den eingebauten Partikelfilter im Kfz-Schein mit Datum (wichtig!) eintragen lassen.
Die Barprämie online unter www.bafa.de beantragen.
Die Anträge auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können nur online gestellt werden.
Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2011. Die Nachrüstung muss am 31. Dezember abgeschlossen sein.
Übersicht zu den Förderungsvoraussetzungen:
Zeitraum der Nachrüstung
Pkw: 1.Januar 2010 bis einschl. 31.12.2010
leichte Nutzfahrzeuge: 13. Mai 2010 bis einschl. 31.12.2010
Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs
Pkw: bis einschl. 31.12. 2006
leichte Nutzfahrzeuge: bis einschl. 16.12.2009
Haben Sie alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt erhalten Sie vom BAFA einen Zuwendungsbescheid und nach ca. vier bis sechs Wochen haben Sie die 330 Euro auf Ihrem Konto.