Bebauungsplan ANV621 "Wohnbebauung südlich der Augsburger Straße im Wohnquartier Nord"
Für die geordnete städtebauliche Entwicklung des gesamten Gebietes sowie seine Einbeziehung in die Stadtstruktur ist eine verbindliche Bauleitplanung notwendig. Grundlage der Bebauungsplanung sollen aus Sicht des Entwicklungsträgers vermarktungsfähige neue Wohnstrukturen in Form einer Einfamilienhausbebauung sein.
Mit dem Bebauungsplan ANV621 "Wohnbebauung südlich der Augsburger Straße im Wohnquartier Nord" sollen die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.