Ausländerbeiratswahl am 29. November 2009

10.06.2009 15:39

Am 29. November 2009 findet in Erfurt die Wahl zum Ausländerbeirat statt. Die Wahl erfolgt durch Briefwahl. Vor 17 Jahren, am 22. März 1992 wurde zum ersten Mal ein Ausländerbeirat in Erfurt gewählt. Es war der erste Ausländerbeirat in den neuen Bundesländern.

Die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit sind in der Wahlordnung für die Wahl des Ausländerbeirates in der Landeshauptstadt Erfurt festgelegt. Dem Ausländerbeirat gehören 10 Einwohner an, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Der Oberbürgermeister ist geborenes stimmberechtigtes Mitglied. Des Weiteren entsenden die vier stärksten im Stadtrat vertretenen Fraktionen je ein stimmberechtigtes Mitglied in den Ausländerbeirat.

Zusätzlich werden in den Ausländerbeirat beratende Mitglieder bestellt.

Durch Ihre Wahl­beteiligung und Ihre Mitwirkung im Ausländerbeirat können Sie Einfluss auf die Kommunalpolitik in Ihrer Stadt nehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Ausländerbeirates/Büro der Ausländerbeauftragten, Benediktsplatz 1, 99084 Erfurt und auf der Internetseite:

http://www.erfurt.de/auslaenderbeirat

Den Flyer "Informationen zur Ausländerbeiratswahl" können Sie in verschiedenen Sprachen herunterladen.