Bekämpfung der Geflügelpest – Festlegung von Schutzmaßregeln gemäß Geflügelpest-Verordnung
Die Stadtverwaltung Erfurt erlässt folgende tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügungen.
Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte, die sich nicht auf einen Einzelfall beziehen. Stattdessen richten sie sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten beziehungsweise bestimmbaren Personenkreis oder betreffen die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit.
Die Stadtverwaltung Erfurt erlässt folgende tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügungen.