Team 3 - EU Angelegenheiten & Verpflichtungserklärungen

Kontakt

Ausländerbehörde Team 3
workTel. +49 361 655-4430+49 361 655-4430
work
Schillerstraße 40
99096 Erfurt

Aufgaben

Das Team 3 der Ausländerbehörde Erfurt bearbeitet die folgenden Anliegen

  • (Dauer)Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Angehörige
  • Humanitäre Aufnahmeprogramme für Syrien und Afghanistan
  • Überträge von Niederlassungserlaubnissen nach §§ 9, 9a, 21n und 28 AufenthG
  • Abnahme von Verpflichtungserklärungen

1. Aufenthalt für EU-Bürger

Als Unionsbürger haben Sie das Recht, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Vertragsstaaten der Europäischen Union aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. Sie erhalten keine Aufenthaltserlaubnisse oder besonderen Ausweise. Arbeitgeber müssen sich keine Arbeitserlaubnis vorzeigen lassen. Der Personalausweis oder Pass genügt, um nachzuweisen, dass man auch in Deutschland tätig werden darf.

Hinweise des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Bundesministerium: Fragen und Antworten zum Thema Freizügigkeit

1.1 Daueraufenthalt von EU-Bürgern

Unionsbürger, die sich 5 Jahre in Deutschland durchgängig freizügigkeitsberechtigt aufgehalten haben, erlangen kraft Gesetzes ein Daueraufenthaltsrecht.
Dieses kann auf Antrag von der Ausländerbehörde geprüft und bescheinigt werden. Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt ist rein deklaratorisch und für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung. Zur Ausübung von Rechten oder zur Erledigung von Verwaltungsformalitäten ist sie nicht erforderlich.

1.2 Ersterteilung und Verlängerung Aufenthaltskarte Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern

Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines freizügigkeitsberechtigten EU/EWR-Bürgers wird eine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz ausgestellt, sofern sie mit der Bezugsperson eine familiäre Lebensgemeinschaft führen. Als Familienangehörige nach dem Freizügigkeitsgesetz gelten Ehepartner, gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartner, ledige (Stief-)Kinder oder Elternteile. Andere Personen können unter Umständen eine Aufenthaltskarte für nahestehende Personen erhalten.

Hinweis:  Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind.

2. Aufenthalt im Rahmen des Thüringer Aufnahmeprogramms für syrische Staatsangehörige

Die aktuelle Verlängerung der Aufnahmeanordnung ist bis zum 31.12.2024 gültig. Information entnehmen Sie bitte den am Ende bereitgestellten Dokumenten.

Sofern Sie Ihren Wohnsitz bereits 6 Monate im Erfurt haben, können Sie Ihre Interessenbekundung mitteilen. Bitte teilen Sie uns Ihren genauen Namen und Geburtsdatum mit, sowie welchen Person(en) Sie im Rahmen der Aufnahmeanordnung nach Thüringen holen möchten. Auf Grund einer Vielzahl von Anfragen, erfolgt eine systematische Abarbeitung aller Anfragen. Ihre Anfrage wird vorerst vorgemerkt. Die Abforderung der erforderlichen Unterlagen erfolgt, wenn die vorrangigen Anfragen Ihre Erledigung gefunden haben. Die Unterlagen sind nach Aufforderung ausschließlich postalisch einzureichen. Nach Abschluss der Prüfung zur finanziellen Leistungsfähigkeit der eingereichten Unterlagen erfolgt die Terminvergabe durch die Ausländerbehörde. Beratungstermin können auf Grund der Vielzahl von Anfragen nicht erfolgen.

2.1 Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG

Anfragen können Sie unter Angabe Ihres genauen Namens und Ihres Geburtsdatums an die Ausländerbehörde senden. Anschließend setzen wir uns hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen wieder mit Ihnen in Verbindung. Die Unterlage sind ausschließlich postalisch einzureichen. Eine Terminvergabe erfolgt nur durch die Ausländerbehörde.

3. Übertragung einer Niederlassungserlaubnis auf einen neuen Pass

Sie besitzen bereits eine Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Pass erhalten? Auf jedem Aufenthaltstitel ist die individuelle Seriennummer Ihres Reisepasses angegeben. Das bedeutet, dass Sie Ihre Niederlassungserlaubnis nur mit diesem gültigen Pass benutzen können. Wenn Ihr alter Reisepass abgelaufen ist und Sie von Ihrem zuständigen Konsulat einen neuen erhalten haben, muss also ein neuer Aufenthaltstitel ausgestellt werden. Diesen Vorgang nennt man „Übertrag“.

Bitte setzen Sie sich mit Angabe Ihres genauen Namens und Ihres Geburtsdatums sowie einer Kopie des neu ausgestellten Reisepasses in Verbindung. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich durch die Ausländerbehörde.

Sie wollen verreisen und es sind kurzfristig keine Termine frei? Sie besitzen noch den alten Pass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis? Wenn Ihr elektronischer Aufenthaltstitel noch nicht umgeschrieben wurde und Sie verreisen möchten, dann können Sie dies in der Regel trotzdem tun, auch wenn Sie kurzfristig keinen Termin bei der Ausländerbehörde bekommen können. Die Wiedereinreise nach Deutschland ist in der Regel problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel noch gültig ist oder Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind und Sie den alten Pass noch besitzen. Achten Sie bitte auch darauf, dass, sollte der Aufenthaltstitel in den Pass eingeklebt sein, dieser nicht auch ungültig gemacht wurde. Nehmen Sie den alten und den neuen Pass sowie den elektronischen Aufenthaltstitel auf Ihre Reise mit. Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Auslandsvertretung / Botschaft des Reiselandes). Die Wiedereinreise nach Deutschland ist unter Vorlage der oben genannten Dokumente in der Regel problemlos möglich.

4. Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG

Sie wollen einen Gast aus dem Ausland einladen?

Verpflichtungserklärung: Sie möchten die Finanzierung des Aufenthaltes sicherstellen. Dann ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderlich. Setzen Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens und Geburtsdatum sowie des Grundes (z. B. Besuch, Studium, etc.) für die Abgabe der Verpflichtungserklärung mit der Ausländerbehörde in Verbindung.

Nach Eingang Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen mit. Diese sind ausschließlich postalisch zur Prüfung der Bonität einzureichen. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Terminvergabe durch die Ausländerbehörde.

FAQ Verpflichtungserklärung

Unterschriftsbeglaubigung: Der Gast finanziert seinen Aufenthalt in Deutschland eigenständig. Hier ist eine Unterschriftsbeglaubigung notwendig. Nutzen Sie für die Formulierung das nachstehende Muster. Wichtig, ist, dass die Unterschrift persönlich erst im Termin zu leisten ist.



Sprech- und Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvergabe per E-Mail

Verkehrsmittel

Stadtbahn Linie 1, 6 Haltestelle Kaffeetrichter

Stadtbus Linie 60, 61 Haltestelle Kaffeetrichter