Team 2 - Familiäre Angelegenheiten

Kontakt

Ausländerbehörde Team 2
workTel. +49 361 655-4420+49 361 655-4420
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Schillerstraße 40
99096 Erfurt

Aufgaben

Das Team 2 der Ausländerbehörde bearbeitet die Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen aus familiären Gründen nach Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes (§§ 27 – 36a AufenthG).

1. Einreise

Die Einreise ist in der Regel nur mit dem erforderlichen Visum erteilt durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung möglich. Die Ausländerbehörde wird erst nach der Visaantragstellung durch die Auslandsvertretung über den Vorgang informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Entscheidung über die Erteilung des Visums liegt jedoch bei der deutschen Auslandsvertretung. Bitte informieren Sie sich auf der Seite der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung über die notwendigen Unterlagen für die Visaerteilung.

Allgemeine Informationen zum Visaverfahren

Visa-Navigator

Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen

Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.

Familienzusammenführung

2. Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Nach der Einreise mit dem entsprechenden Visum muss bei der Ausländerbehörde der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit der Ausländerbehörde Erfurt erst nach der melderechtlichen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt besteht. Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Antragsformular und die notwendigen Unterlagen an die Ausländerbehörde Erfurt.

Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich ja nach Aufenthaltstitel. Nach einer erfolgten Anfrage kann Ihnen eine Liste der notwendigen Unterlagen zugesandt werden.

2.1 Geburt im Bundesgebiet

Auch in Deutschland geborene Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Nach Beurkundung der Geburt durch das Standesamt senden Sie die Geburtsurkunde mit dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die Ausländerbehörde Erfurt.



Sprech- und Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvergabe per E-Mail

Verkehrsmittel

Stadtbahn Linie 1, 6 Haltestelle Kaffeetrichter

Stadtbus Linie 60, 61 Haltestelle Kaffeetrichter