Team 1 - Ausbildung, Studium & Beschäftigung
Das Team 1 bearbeitet alle Anliegen von Personen mit Aufenthaltserlaubnissen aus beruflichen Gründen nach den Abschnitten 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes (§§ 16 - 21 AufenthG).
Dies umfasst:
- Aufenthaltstitel zu Ausbildung, Studium und Sprachkurs
- Aufenthaltstitel zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation
- Aufenthaltstitel zur Beschäftigung und Blaue Karte EU
- Aufenthaltstitel zur Suche (einer Beschäftigung, Ausbildungsplatzes oder Studienplatzes)
- Aufenthaltstitel zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
sowie die Anträge auf einen unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU) im Anschluss an die genannten befristeten Aufenthaltstitel.
Außerdem werden Anfragen der Arbeitgeber zu beschleunigten Fachkräfteverfahren entgegengenommen und bearbeitet.
1. Einreise
Die Einreise ist in der Regel nur mit dem erforderlichen Visum erteilt durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung möglich. Die Ausländerbehörde wird erst nach der Visaantragstellung durch die Auslandsvertretung über den Vorgang informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Entscheidung über die Erteilung des Visums liegt jedoch bei der deutschen Auslandsvertretung. Bitte informieren Sie sich auf der Seite der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung über die notwendigen Unterlagen für die Visaerteilung.
Allgemeine Informationen zum Visaverfahren
Übersicht der deutschen Auslandsvertretung
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 AufenthG genannten Tätigkeiten ausüben wollen.
2. Erteilung/Verlängerung und Änderung eines Aufenthaltstitels
Nach der Einreise mit dem entsprechenden Visum muss bei der Ausländerbehörde der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit der Ausländerbehörde Erfurt erst nach der melderechtlichen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt besteht. Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln oder Änderung Ihrer Auflage im Zusatzblatt wenden Sie sich bitte über die Kontaktdaten an die Ausländerbehörde Erfurt. Wir werden Sie über die erforderlichen Unterlagen und das weitere Vorgehen informieren.
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
2.1 Informationen für Arbeitgeber/Unternehmen
Informationen zur Einstellung ausländischer Fachkräfte
Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Vorabzustimmung für eine Beschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit einholen
2.2 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation
Informationen und Beratung sind insbesondere erhältlich:
- über das Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland Make it in Germany
- über das Informationsportal der Bundesregierung zu Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen
- bei der Anerkennungsberatung der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ online oder telefonisch
unter +49 30 1815 - 1111, - bei der Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) und
- bei verschiedenen Beratungsangeboten im Ausland (z. B. die Anerkennungsberatung im Rahmen von Pro Recognition an diversen Außenhandelskammern, eine Übersicht findet sich hier.
Stadtbahn Linie 1, 6 Haltestelle Kaffeetrichter
Stadtbus Linie 60, 61 Haltestelle Kaffeetrichter