Die Landeshauptstadt Erfurt gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, sonstigen Institutionen (Träger), die Aufgaben im Bereich der Gesundheit in der Stadt Erfurt wahrnehmen. Des Weiteren werden Selbsthilfegruppen entsprechend dieser Richtlinie sowohl für Projekte als auch pauschal gefördert.