Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Beseitigung von Graffiti an baulichen Anlagen

18.05.2019 00:00

Zum Zwecke der Verbesserung des Stadtbildes und zur schnelleren Beseitigung illegaler Graffiti sowie der finanziellen Entlastung von Privatpersonen soll die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen daher durch die Gewährung von Zuschüssen gefördert werden.

Hinweis:

Beschluss 2606/18 vom 10.04.2019
Bekanntmachung: 17.05.2019