Satzung des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Erfurt
Der Beteiligungsrat ist ein ehrenamtliches, beratendes Gremium. Er soll neben Stellungnahmen zu Beteiligungskonzepten Handlungsempfehlungen erarbeiten, um die koordinierte und auf Dialog basierende Bürgerbeteiligung zu verbessern.
Der Beteiligungsrat soll Ansprechpartner für die Zivilgesellschaft, die Stadtverwaltung und den Stadtrat für das Thema "Beteiligung" sein. Weiterhin soll er dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger bessere Möglichkeiten erhalten, um an städtischen Entscheidungen und der Gestaltung unserer Stadt, sei es an baulichen Projekten oder städtischen Konzepten mit zu wirken, als auch Prioritäten bei der Ausgabe von Finanzen zu setzen.
Hinweise:
Beschluss 2614/17
Bekanntmachung: 22.06.2018