Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2016

05.12.2016 10:00

Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).

Hinweis:

Beschluss: 1358/16 vom 21.09.2016
Bekanntmachung: 25.11.2016