Benutzungs- und Entgeltordnung zur kurzzeitigen Überlassung und Benutzung von Räumen und Flächen der Landeshauptstadt Erfurt vom 12. April 2013
Satzung:
12.04.2013 00:00
Kategorie: Musikschule, Gebühren und Entgelte, Stadtrecht
Die im Eigentum bzw. Verfügungsrecht der Landeshauptstadt Erfurt befindlichen Objekte werden für die Durchführung von kulturellen, sozialen oder privaten Veranstaltungen nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Entgeltordnung zur Verfügung gestellt.