Verordnung: 23.03.2007 00:00 Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti, Gispersleben-Kiliani und Kühnhausen werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Landschaftsbild der Aue im gewässernahen Bereich zu wahren.
Entscheidung des Oberbürgermeisters: 227/2005 Bekanntmachung: 23.03.2007