Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt

22.03.1996 00:00

Im Erfurter Steigerwald werden Teiche und deren Uferbereiche bzw. deren Randzonen als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Ziel ist es die Feuchtgebiete und Standgewässer des Steigerwaldes mit ihrer hohen ökologischen Bedeutung in ihrer heutigen Form zu erhalten und zu entwickeln.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 613/95
Bekanntmachung: 22.03.1996

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001