Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Pfaffenlehne"

29.10.1999 00:00

In der Gemarkung Bindersleben und Schmira sind Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. einen entsprechend vielfältiger historischer Nutzungsarten entstandenen Agrarraum mit einer hohen Biotopvielfalt am westlichen Stadtrand von Erfurt zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 315/99
Bekanntmachung: 29.10.1999

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001