Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Blosenburg"

11.07.1997 00:00

In der Gemarkung Melchendorf werden Flächen im Bereich des frühgeschichtlichen Bodendenkmales Blosenburg als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. den Bereich und das Umfeld des kulturhistorischen Bodendenkmales in seiner vorhandenen Form zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 280/97
Bekanntmachung: 11.07.1997

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001