Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Erfurt (Beherbergungssteuersatzung – BHStSEF)

07.12.2012 10:45

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt auf Grundlage dieser Satzung eine Kulturförderabgabe auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Gasthäusern und ähnliche Einrichtungen (Beherbergungsbetrieben).

Satzungs-Informationen

Beschluss: 2192/23
Bekanntmachung: 20.12.2023