Satzung: 07.12.2012 10:45 aktualisiert 06.03.2024 11:33 Kategorie: Gebühren und Entgelte, Kultur, Stadtrecht, Tourismus, Wirtschaft
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt auf Grundlage dieser Satzung eine Kulturförderabgabe auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Gasthäusern und ähnliche Einrichtungen (Beherbergungsbetrieben).
Beschluss: 2192/23 Bekanntmachung: 20.12.2023