Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes
Satzung:
09.04.2010 00:00
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Rettungsdienst, Stadtrecht
Aufgrund einer spezialgesetzlichen Regelung finden die nach § 20 ThürRettG vereinbarten Benutzungsentgelte auf alle Nutzer des Rettungsdienstes Anwendung. Daher wurde die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes aufgehoben.