Satzung über die Erhebung von Gebühren der Tierkörperbeseitigung in der Landeshauptstadt Erfurt - TKBGebSErf -

08.06.2001 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erfüllt die Pflicht des Beseitigens aller im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt
anfallenden Tierkörper.

Hinweis:

Beschluss: 061/2001
Bekanntmachung: 08.06.2001