Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt

13.11.1998 10:25

Nach Maßgabe der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Landeshauptstadt Erfurt wird eine Entschädigung zur Abgeltung der mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbunden notwendigen baren Auslagen und sonstigen persönlichen Aufwendungen gewährt.

Satzungsinformationen

Hinweis:

Beschluss: 228/98
Bekanntmachung: 13.11.201998

geändert mit Beschluss: 070/02 vom 29.05.2002
Bekanntmachung: 26.07.2002