Satzung: 20.07.2010 10:20 Kategorie: Finanzen, Sicherheit und Ordnung, Stadtrecht
Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt unterliegt der Besteuerung (Hundesteuer).
Beschluss: 0311/10 Bekanntmachung: 02.07.2010