Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen für die Gagfah-Reihenhaussiedlung in Erfurt (EH 011)

02.03.1994 00:00

Die Satzung erläutert die Geltungsbereiche, Gründe und Genehmigungstatbestände, Zuständigkeit, Verfahren und Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten sowie das Inkrafttreten der Erhaltung baulicher Anlagen für die Gagfah-Reihenhaussiedlung. Diese wird durch die Straßenzüge zwischen der Martin-Andersen-Nexö-Straße, Rankestraße,
Grimmstraße und Heinrich-Heine-Straße räumlich begrenzt.

Hinweise:

Beschluss: 031/94
Bekanntmachung: 25.03.1994

Änderungen:

Beschluss: 116/2001
Bekanntmachung: 12.10.2001 (In Kraft ab 01.01.2002)

(Hinweis: Satzungsnummer alt 6.501)