Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes KRV 420 "Innere Oststadt" gemäß § 142 Absatz 4 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)

14.10.1996 00:00

Im Gebiet "Innere Oststadt" (KRV 420) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Hinweise:

Beschluss: 329/95
Bekanntmachung: 02.11.1996

(Hinweis: Satzungsnummer alt 6.408)