Satzung der Stadt Erfurt über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen in der Altstadt von Erfurt (Werbesatzung)

29.10.2016 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen in der Altstadt von Erfurt. Die vorliegende Satzung regelt die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen, Warenautomaten, Markisen mit Werbeaufdrucken und Werbefahnen für die historisch, kulturell und architektonisch besonders wertvolle Altstadt der Stadt Erfurt als denkmalgeschützte bauliche Gesamtanlage.

Hinweise:

Beschluss: 1892/09
Bekanntmachung: 02.07.2010

(Satzungsnummer alt 6.605)