Verordnung über die Öffnungszeiten zum Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen der Landeshauptstadt Erfurt

16.11.2001 00:00

Durch die Verordnung der Landeshauptstadt Erfurt dürfen über den Ladenschluss hinaus bestimmte Waren an Sonn- und Feiertagen verkauft werden.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 491/2001
Bekanntmachung: 16.11.2001