Verordnung: 11.02.1994 00:00 Kategorie: Stadtrecht, Tourismus
Die Verordnung legt die Grenzen der Bereiche, in denen der Fremdenverkehr stattfindet, und die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen fest.
Beschluss: 006/94 Bekanntmachung: 11.02.1994